1.  ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN GMBH AVANCE (KIBO FLOORS)
    Unternehmensnummer 0712.639.697


    1)
    Der Vertrag gilt als definitiv abgeschlossen im Moment der Bestellung des Materials. Der Unternehmer fakturiert dann eine Anzahlungsrechnung entsprechend 40% des Vertragswertes. Diese Rechnung ist unmittelbar fällig. Der Unternehmer kann den Montagebeginn von der vorherigen Zahlung der entsprechenden Rechnung abhängig machen.

    2)
    Die Lieferdaten und/oder Verlegungsdaten, welche eventuell vertraglich angegeben sind, haben keinen bindenden Charakter. Nach Überschreiten der Frist kann gegen den Unternehmer keine Annullierung und kein Schadenersatz geltend gemacht werden.
    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 
    Dem Unternehmer steht es ohne ausdrückliche Weisung des Kunden frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Lieferung nicht paketversandfähiger Ware erfolgt frei Bordsteinkante, außer anderslautender schriftlicher Vereinbarung. 
    Ist das Material trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages des Unternehmers nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird der Unternehmer den Kunden hierüber unverzüglich nach Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. 

    3)
    Reklamationen für sichtbare Schäden können nur innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Lieferung und spätestens vor Verlegung des Materials berücksichtigt werden und müssen schriftlich erfolgen. Der Unternehmer haftet nicht für Farbabweichungen von ursprünglichen Mustern, da Holz ein Naturprodukt ist und ein Muster lediglich einen Eindruck von einem Farbton vermitteln sollen. Farbabweichungen nach Verlegungen sind besonders bei Naturprodukten üblich und können nicht bemängelt werden. 

    4)
    Von vertragsbrüchigen Kunden kann der Unternehmer eine pauschale Entschädigung fordern in Höhe von 30% des vereinbarten Preises, ungeachtet des Rechtes einer höheren Schadensforderung, insofern ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
    Gleiches Recht steht dem Kunden zu bei vertragsbrüchigen Verhalten des Unternehmers. 

    5)
    Zusätzlich zur unter Artikel 1 angeführten ersten Anzahlungsrechnung erfolgt vor Lieferung die Übermittlung einer zweiten Vorschussrechnung in Höhe von 40% des Vertragswertes. Die entsprechende Vorschussrechnung ist, sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, vor Verlegung zu zahlen. 
    Das Preissaldo ist zu zahlen 15 Tage ab Rechnungsdatum in Ermangelung einer anderslautenden Vereinbarung. 
    Ungeachtet der anderen Rechte des Unternehmers, schuldet der Kunde Zinsen in Höhe von 15% pro Jahr ab Fälligkeitsdatum bis zur integralen Zahlung.

    6) 
    Im Falle der Nichtzahlung innerhalb von 15 Tagen nach Inverzugsetzung per Einschreiben kann der Unternehmer eine Entschädigung entsprechend 10% des vereinbarten Preises verlangen. Diese Entschädigung ist selbstverständlich dem vereinbarten Preis hinzuzufügen und kann nicht mit der obenerwähnten 30% Pauschalentschädigung bei Vertragsbruch kumuliert werden.
    Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag, werden alle offenstehenden Rechnungen sofort fällig und es wird dem Unternehmer genehmigt, den laufenden Vertrag für die verbleibenden Arbeiten zu kündigen, ohne weitere Formalitäten und unter Vorbehalt von Schadensersatzforderungen.

    7)
    Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Unternehmers bis zur endgültigen Zahlung des Verkaufspreises und bis zur Begleichung sämtlicher Rechnungsaußenstände zwischen den Vertragsparteien. Zwischenzeitlich kann die gelieferte Ware nicht weiterverkauft oder in Pfand gegeben werden.

    8)
    Der Kunde hat zu gewährleisten, dass das Material 48 Stunden vor der Verlegung bereits zur Akklimatisierung in dem entsprechenden Raum gelegt wird. Die Raumtemperatur von idealerweise 20 – 22 C° ist ebenso zu gewährleisten, wie eine Luftfeuchtigkeit zwischen 50 und 60%. Sollte hiervon zu sehr abgewichen werden, kann der Unternehmer die Verlegung aussetzen, bis die entsprechenden Temperaturen und Luftfeuchtigkeitswerte erreicht sind. Der damit verbundene Verlust an Arbeitszeit und die damit verbundenen Zusatzkosten, Anreisekosten, etc… können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 
    Auch nach Verlegung ist der Kunde verpflichtet, im Raum die o.a. Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerte einzuhalten, da ansonsten mit Schrumpf- und Dehnprozessen des Parketts zu rechnen ist. 
    Das Unternehmen haftet bei Verlegung des Bodens nicht für Lärm- und Staubentwicklung, die der Üblichkeit bei Einbringung eines Parkettbodens entspricht. Eine partielle Verunreinigung der Wände kann nicht bei der Verlegung ausgeschlossen werden. 
    Es wird empfohlen, Malerarbeiten erst nach Verlegung des Bodens zu beauftragen. 

    Der Kunde erhält bei Lieferung immer ein technisches Datenblatt bezüglich des gelieferten / verlegten Materials. Er hat die darin vermerkten Eigenschaften des gelieferten Materials und der Nutzungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Bei unpfleglichem und unsachgemäßem Gebrauch des Materials übernimmt der Unternehmer keine Haftung. 

    9)
    Sollten sich insbesondere aufgrund von europaweiten Handelskrisen jedweder Art anormale Lieferengpässe und Preiserhöhungen von über 10% des Weltmarktpreises an durchschnittlichen Holz- und Transportpreisen ergeben, so ist es dem Unternehmer erlaubt, seine ursprüngliche Preiszusage zu revidieren und den zugesagten Preis entsprechend anzupassen. 

    10)
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteiennach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war.

    11)
    Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirkes Eupen-Belgien zuständig. Die belgische und EU-Gesetzgebung ist anwendbar. 

    12)
    Datenschutz : 
    A.
    Im Rahmen seiner Mission muss der Unternehmer über Informationen betreffend seines Kunden verfügen, um die Aufgaben im Rahmen dieser Mission erfüllen zu können. Die verarbeiteten Daten betreffen die Identität des Auftraggebers, dessen Anschrift und Rechnungsangaben sowie alle unerlässlichen Angaben zur Erfüllung der gestellten Aufgabe. 
    B. 
    Diese Daten werden in Form einer Papier- und/oder elektronischen Akte gespeichert. Der Unternehmer ergreift alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der personenbezogenen Daten. Insofern die Daten verwertet werden müssen, so geschieht dies im Rahmen eines gesicherten elektronischen Datenverarbeitungssystems. Die Daten sind gespeichert für die Dauer der Auftragsbearbeitung und während der laut Buchhaltungsgesetz vorgeschriebenen Archivierungsperiode.
    C. 
    Die Mitarbeiter und Softwarelieferanten des Unternehmers bearbeiten die Daten lediglich intern und vertraulich. Die informatisch abgespeicherten Daten des Kunden dienen ausschließlich dazu, die Dienstleistung ihm gegenüber zu optimieren sowie zur Weiterleitung von nur für ihn bestimmten Informationen. 
    D. 
    Der Kunde hat das Recht sein Einverständnis zur Verarbeitung seiner Daten zu geben oder zurückzunehmen. Wenn er sein Einverständnis gibt, kann er dieses jederzeit widerrufen. Er hat das Recht informiert zu werden über die Verwendung seiner Daten, sowie über die Personen, die dazu Zugang haben. Er hat das Recht zu fragen, welche Daten gespeichert werden und er kann deren Korrektur, Aktualisierung und Löschung verlangen, insofern die Löschung nicht die Ausführung des Auftrags gefährdet und/oder die gesetzlichen Verpflichtungen des Unternehmers beeinträchtigt. Auf erste Anfrage darf der Kunde Zugang zu seinen Daten erhalten über die Kontaktperson zu Händen Herrn Marco ROM . Im Zweifelsfalle oder bei unangepasster Verwendung kann der Kunde die zuständige Aufsichtsbehörde kontaktieren: Commission de la protection de la vie privée, rue de la Presse 35, 1000 BRUXELLES, Tel.: 02/274.48.00 oder " 
    E. 
    Der Unternehmer untersagt sich, die Daten des Kunden an Dritte weiter zu leiten außerhalb der Auftragsbearbeitung oder die Daten zu kommerziellen Zwecken zu nutzen oder weiter zu leiten. Er überwacht die Sicherheit der Daten und verpflichtet sich, den Kunden zu benachrichtigen falls diese Sicherheit gefährdet wäre. Der Unternehmer hat nach eingehender Prüfung der Europäischen Verordnung 2016/679, alle notwendigen Schritte unternommen, um die Verarbeitung der persönlichen Daten zu begrenzen und sich den vorgesehenen Kontrollmechanismen zu unterwerfen und sämtliche Mitarbeiter sowie den Softwarelieferanten hierzu anzuhalten. 

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